Online-Austausch: Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht sog. Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen bzw. bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägerinnen vor (§ 5 AsylbLG). Diese wurden zuletzt durch das am 27.02.2024 in Kraft getretene "Rückführungsverbesserungsgesetz" ausgeweitet.
Wie gestalten sich die Arbeitsgelegenheiten in Ihrer Kommune? Inwiefern nehmen Schutzsuchende diese freiwillig in Anspruch? In welchen Fällen verpflichten die Behörden Leistungsempfängerinnen zur Wahrnehmung der Arbeitsmaßnahmen? Wie sieht es mit Sanktionen bei Verweigerung der Maßnahme aus? Über diese und weitere Fragen möchten wir uns mit Ihnen austauschen.
Wann? Dienstag, 26.11.2024, 17:30 – 19:00 Uhr
Wo? Online via GoToMeeting
Die Teilnahme ist kostenlos. Erforderlich sind eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher bzw. Kopfhörer, ein Mikrofon und wenn möglich eine Webcam. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns den Zugangslink zur Veranstaltung. Anmeldungen von Ehrenamtlichen werden vorrangig berücksichtigt.
Anmeldung bitte bis zum 24.11.2024 bei:
Fabian Bonberg
Referent "Vernetzung Ehrenamt"
E-Mail: ehrenamt2 (at) frnrw.de
Tel: 0234 58 73 15 83
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
26.11.2024
Zeit:
17:30 - 19:00