Online-Austausch: Aktuelle Entwicklungen bei der Gewährung von Asylbewerberleistungen
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) steht in vielerlei Hinsicht in der Kritik. Seine Regelungen sind rechtlich umstritten, beispielsweise, dass in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts nur ein Anspruch auf sog. Grundleistungen besteht. Regelbedarfskürzungen für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende in Sammelunterkünften wurden in einem aktuellen Gerichtsbeschluss für nichtig erklärt.
Als Experte wird Rechtsanwalt Sven Adam die aktuelle rechtliche Lage einordnen und praktische Tipps für den Umgang u. a. mit einschränkenden Regelungen bei der Gewährung von Sozialleistungen geben.
Welche Erfahrungen haben Sie zuletzt mit der Gewährung von Asylbewerberleistungen gemacht? Sind Sie schon einmal erfolgreich gegen vorenthaltene Leistungen vorgegangen? Über diese und weitere Fragen möchten wir uns gerne mit Ihnen austauschen.
Wann? Mittwoch, 22.02.2023, 17:00 – 18:30 Uhr
Wo? Online via GoToMeeting
Die Teilnahme ist kostenlos. Erforderlich sind eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und wenn möglich eine Webcam. Sie können sich auch per Telefon einwählen. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns den Zugangslink zur Veranstaltung. Anmeldungen von Ehrenamtlichen aus NRW werden vorrangig berücksichtigt.
Anmeldung bitte bis zum 20.02.2023 bei:
Jan Lüttmann
Referent "Begleitung und Betreuung der Initiativen"
E-Mail: initiativen (at) frnrw.de
Tel: 0234 58 73 15 79
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
22.02.2023
Zeit:
17:00 - 18:30