Was tun nach negativem Abschluss des Asylverfahrens?
Mögliche Wege in den rechtmäßigen Aufenthalt - Qualifizierungsveranstaltung TEIL I
Das Migrationsrecht hat in den letzten Jahren diverse Änderungen erlebt und ist häufig, nicht nur für Pädagoginnen und Pädagogen, ein undurchschaubares Dickicht. Insbesondere die Frage, welche konkreten Möglichkeiten eines rechtmäßigen Aufenthaltes nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens (noch) bestehen, ist für Asylantragstellende relevant.
Deshalb möchten wir uns im Rahmen unserer Qualifizierungsveranstaltung mit dieser Frage beschäftigen.
Hierfür soll zunächst ein Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften und Begrifflichkeiten gegeben werden:
- „Spurwechsel“ durch Ausbildung, Ausbildungsduldung, Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“
- Aufenthaltserlaubnis für qualifiziert Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Dieser Überblick über die Begrifflichkeiten und Rechtsgrundlagen ist für die strategischen Überlegungen wichtig, mit denen wir uns im Anschluss beschäftigen möchten. Dabei wird es schwerpunktmäßig darum gehen, was Asylantragstellende bereits ab dem Zeitpunkt der Ankunft in Deutschland tun können, um eine dauerhafte Bleibeperspektive zu haben, die vom Ausgang des Asylverfahrens unabhängig ist.
Teil II dieser Veranstaltungsreihe wird am 21.02.2022 stattfinden. Die Anmeldung für den zweiten Teil ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Ort: online via BigBlueButton
Referent: Jonas Weßling, Rechtsanwalt
Zielgruppen: Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende in internationalen Förderklassen, Bildungsgangleitungen, Jugendmigrationsdienste sowie Multiplikator*innen aus den Beratungsstellen
Moderation: Sevinç Topal
Maximale Plätze: 45
Anmeldeschluss: 24.01.2022
Ansprechperson: Sevinç Topal - E-Mail: Sevinc.Topal@STADT-KOELN.DE
Datum:
31.01.2022
Zeit:
14:00 - 16:30