Online-Austausch: Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen
Nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens wünschen sich viele Flüchtlinge, mit ihren Familienmitgliedern wiedervereint zu werden. Die Möglichkeit der Zusammenführung hängt dabei vom erteilten Schutzstatus ab: Personen mit der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung der Schutzberechtigung einen Anspruch auf den privilegierten Familiennachzug.
Wir möchten uns mit Ihnen über Ihre Erfahrungen bezüglich des Nachzugs zu anerkannten Flüchtlingen austauschen. Welche Probleme ergeben sich durch die enge Definition der Kernfamilie oder durch die eintretende Volljährigkeit von minderjährigen Nachzugswilligen? Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen, etwa bei der Beantragung von Visa? Wie können Verwandtschaftsnachweise beschafft werden?
Wann? Donnerstag, 13.10.2022, 17:00 – 18:30 Uhr
Wo? Online via GoToMeeting
Die Teilnahme ist kostenlos. Erforderlich sind eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher bzw. Kopfhörer, ein Mikrofon und wenn möglich eine Webcam. Sie können sich auch per Telefon einwählen. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns den Zugangslink zur Veranstaltung. Anmeldungen von Ehrenamtlichen aus NRW werden vorrangig berücksichtigt.
Anmeldung bitte bis zum 11.10.2022 bei:
Fabian Bonberg
Referent "Vernetzung des Ehrenamts"
E-Mail: ehrenamt2 (at) frnrw.de
Tel: 0234 58 73 15 83
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
13.10.2022
Zeit:
17:00 - 18:30