Online-Vortrag: Unterschiede zwischen dem Dublin-Verfahren und der Drittstaatenregelung
Viele Asylsuchende reisen über einen anderen (EU-)Staat nach Deutschland ein. Insbesondere, wenn Flüchtlinge dort Fingerabdrücke hinterlassen oder einen Asylantrag gestellt haben, der noch nicht entschieden ist bzw. abgelehnt wurde, gilt dieser Staat auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung in der Regel als zuständig für das Asylverfahren. In anderen Fällen hingegen greift die sog. Drittstaatenregelung, die auf dem 1993 mit Art. 16a GG eingeführten Konzept der „sicheren Drittstaaten“ beruht.
Rechtsanwalt Christopher Liebig erläutert in seinem Vortrag die Unterschiede zwischen der Drittstaatenregelung und der Dublin-III-Verordnung und geht auf die rechtlichen Konsequenzen für Betroffene ein. Anschließend bleibt Zeit für Fragen aus dem Publikum.
Wann? Dienstag, 29.08.2023, 18:00 – 19:30 Uhr
Wo? Online via GoToMeeting
Die Teilnahme ist kostenlos. Erforderlich sind eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher bzw. Kopfhörer, ein Mikrofon und wenn möglich eine Webcam. Sie können sich auch per Telefon einwählen. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns den Zugangslink zur Veranstaltung. Anmeldungen von Ehrenamtlichen aus NRW werden vorrangig berücksichtigt.
Anmeldung bitte bis zum 27.08.2023 bei:
Fabian Bonberg
Referent "Vernetzung des Ehrenamts"
E-Mail: ehrenamt2 (at) frnrw.de
Veranstalter: Flüchtlingsrat NRW e.V.
Datum:
29.08.2023
Zeit:
18:00 - 19:30