Informationen zur Lockerung des Besuchsverbotes in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete
Das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln informiert die Kölner Willkommensinitiativen und Engagierten in der Geflüchtetenarbeit über die Lockerung des Besuchsverbotes in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete. In den unten genannten Einrichtungen ist das Besuchsverbot zum 02.06.2020 aufgehoben:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter*innen aus dem Ehrenamt,
die Corona-Krise hat sowohl die Verwaltung als auch Sie als haupt- und ehrenamtlich Aktive in der Geflüchtetenarbeit vor große Herausforderungen gestellt. Die Situation in den Unterkünften war schwierig und ist es noch. Insbesondere das aus Infektionsschutzgründen angeordnete Besuchsverbot war eine erhebliche Einschränkung und hat den vielen engagierten Willkommensinitiativen ihre Arbeit erschwert bis unmöglich gemacht. Der enge, vertraute Draht mit den geflüchteten Menschen in den Unterbringungseinrichtungen war plötzlich nicht mehr in der gewohnten und geschätzten Form möglich.
Ab dem 02.06.20 wurde das Besuchsverbot aber versuchsweise in kleineren Unterkünften mit bis zu 20 abgeschlossenen Wohneinheiten wieder aufgehoben, da das Ansteckungsrisiko hier am geringsten ist und andere Bewohner*innen weniger gefährdet werden können.
Lt. dem Amt für Wohnungswesen ist der Besuch in den privaten Wohneinheiten wieder möglich, allerdings nicht der Aufenthalt des Besuchs auf dem Außengelände und den Spielplätzen. So soll erreicht werden, dass sich andere Bewohner*innen mit möglichst wenigen Einschränkungen dort aufhalten können. Der Zugang über das Gelände zur jeweiligen Wohneinheit ist auf jeden Fall sicher gestellt.
Die Bewohner*innen sind über die neuen Regelungen informiert.
Für die folgend aufgeführten Einrichtungen ist das Besuchsverbot aufgehoben:
Albert-Schweitzer-Str. 1 |
Alte Heide 51 |
Auf dem Acker 12 |
Auf dem Acker 12 a |
Äußere Kanalstr. 94 |
Bachemer Str. 95, 95c |
Bergisch Gladbacher Str. 2a |
Börschgasse 11 |
Brandenburger Str. 23 |
Buchfinkenstr. 15 |
Dorothee-Sölle-Platz 5 |
Eckdorfer Str. 9 |
Finkenweg 18 |
Finkenweg 22 |
Finkenweg 45 |
Finkenweg 8 |
Genovevastr. 40 |
Hackenbroicher Str. 6 |
Hardtgenbuscher Kirchweg 117 |
Josef-Kallscheuer-Str. 5, 7 |
Kapellenstr. 47 |
Kapellenstr. 53 |
Koblenzer Str. 15a - b |
Kuckucksweg 10, 12 |
Lahnstraße 7 |
Linder Mauspfad 13 |
Lindweilerweg 117 |
Loorweg 140 |
Loorweg 142a |
Magazinstr. 101 |
Magazinstr. 107 |
Magazinstr. 97 |
Marktstr. 46 - 50 |
Methweg 18 |
Otto-Gerig-Str. 6 |
Overbeckstr. 6 |
Pingsdorferstr. 10 |
Plankgasse 5 |
Potsdamer Str. 1 a |
Raderberger Straße 206 |
Rathausstr. 20 |
Rather Kirchweg 302 |
Roald-Amundsen-Str. 3 |
Rothenburger Str. 2 |
Sebastianstr. 74 |
Siegburger Str. 122, 122 a |
Sinziger Str. 45 |
Sportplatzstr. 111 |
Sportplatzstr. 131 |
Stolzestr. 25 |
Swisttalstraße 10 |
Weißdornweg 21, 21a - c |
Zülpicher Str. 290 |
Den Bewohner*innen in den vorgenannten Unterkünften wird empfohlen, darauf zu achten, dass nicht zu viele Personen zeitgleich zu Besuch kommen und auf jeden Fall den Mindestabstand von 1,5-2,0 Metern weiterhin einzuhalten. Auch auf allgemeine Hinweise auf ausreichende Lüftung oder Verzicht auf Besuch, wenn jemand krank ist, werden noch einmal gegeben.
In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab der nächsten Woche, sollen auch die größeren Objekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wieder für Besuche geöffnet werden.
Über weitere Schritte der Lockerung, die auch vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängen werden, informiere ich Sie in Absprache mit dem Amt für Wohnungswesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Hans Oster
Stadt Köln
Amt für Integration und Vielfalt