Besuchsverbot für städtische Unterkünfte für Geflüchtete
Das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln informiert die Ehrenamtlichen in den Kölner Willkommensinitiativen über neue Regelungen für Besucher*innen der Unterkünfte für Geflüchtete:
Die Entwicklung der Corona-Pandemie hat zur Folge, dass auch die Regelungen für Besucher*innen der Unterkünfte neu festgelegt bzw. angepasst werden müssen. Zum Schutz der Bewohner*innen und des Personal gilt bis einschließlich 30. November 2020 in städtischen Flüchtlingsunterkünften ein allgemeines Besuchsverbot.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Mitarbeitende der Ombudsstelle sowie der Fachberatungsstellen für Geflüchtete. In besonderen Einzelfällen (z.B. Krankheit, Todesfall oder besonderem Betreuungsbedarf) sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen (analog der Regelungen zu Besuchen über 22:00 Uhr hinaus) Ausnahmen möglich.
Ein Besuch ist auch in den benannten Ausnahmefällen nur möglich, wenn durch einen negativen Schnelltest nachgewiesen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.
Dieses Besuchsverbot gilt auch für das Ehrenamt und seine Angebote. Die Durchführung und Besuch der Brückenprojekte, die an einzelnen Standorten vor Ort stattfinden, sind vom Verbot ausgenommen, da sie analog zu den Kindertagesstätten zu sehen sind. Ebenso haben natürlich Pflegedienste, die Patienten in einzelnen Unterkünften betreuen, Zugang.
Die Entscheidung ist durch den Krisenstab der Stadt Köln gefallen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es sich um einen starken Eingriff in das Leben der Bewohner/innen handelt. Andererseits ist die Lage sehr ernst, wie auch die vielen anderen einschränkenden Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zeigen.
In Ergänzung finden Sie hier die → Pressemitteilung der Stadt Köln in Bezug auf den Stand zur Corona-Krise in Köln vom 06.11.2020