Interkultureller Dienst
Beratung und Begleitung
Der Interkulturelle Dienst (IKD) bietet 1-2 x wöchentlich regelmäßig offene Sprechstunden an, die von Jugendlichen, Erwachsenen und Familien mit Zuwanderungsgeschichte sehr rege in Anspruch genommen werden.
Themenschwerpunkte sind hierbei:
- Unterstützung bei persönlichen, familiären, sozialen und zuwanderungsspezifischen Problemen durch individuelle Beratung,
- Sozialberatung zu relevanten Themen im Umgang mit Behörden, Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Arbeitsförderungsgesetz, Rente, Schuldenregulierung, etc.
- Grundlagenvermittlung zum Zuwanderungsgesetz: (keine verbindliche Rechtsberatung) Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Asylbewerberleistungsgesetz, Familienzusammenführung, Integration, Einbürgerung
- Jugend- und Familienberatung: Erziehung, Kindergarten, Schule, Ehe und Familie, Familienzusammenführung, Trennung/Scheidung, etc.
- Freizeitpädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien.
Der IKD versteht sich als erste Anlauf- und Beratungsstelle für die breitgefächerten Fragestellungen zugewanderter Menschen, und als Brücke zur Vermittlung in Angebote der Regelversorgung und Orientierung im Stadtbezirk.
Projekt Übergänge gestalten
Begleitung und Beratung von geflüchteten Familien zur Orientierung im Stadtgebiet / Sozialraum
Geflüchtete Familien, die aus Gemeinschafts- oder Notunterkünften in regulären Wohnraum umziehen, benötigen häufig Unterstützung, um sich im neuen Stadtbezirk zu orientieren und die vorhandenen Angebote und Hilfesysteme kennenzulernen.
Zielgruppen sind vor allem Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu familiären, pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Fragestellungen.
Die Mitarbeitenden des Interkulturellen Dienstes (IKD) sind zuständig für die Beratung von Neuzugewanderten und Familien mit Migrationshintergrund.
Im Rahmen zur Verfügung stehender Mitteln sollen geflüchtete Familien bei Bedarf niedrigschwellige Unterstützung im Rahmen von Begleitung durch Integrationslotsinnen und -lotsen erhalten, mit dem Ziel der Anbindung an Regelangebote und der Orientierung im Stadtgebiet/ Sozialraum.
Durch den in der Flüchtlingseinrichtung tätigen Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen, dem Auszugsmanagement (in der Regel nach 3 Monaten der Unterstützung) oder dem Träger der Flüchtlingseinrichtung, werden die Familien auf das Angebot aufmerksam gemacht, und erhalten einen Flyer mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern der Interkulturellen Dienste in den Bezirken.
Natürlich können unabhängig von dieser Vermittlung neuzugewanderte und geflüchtete Familien das allgemeine Beratungsangebot der Interkulturellen Dienste in Anspruch nehmen.
Den aktuellen → IKD Flyer in insgesamt 14 Sprachen, einschließlich der Kontaktadressen des Interkulturellen Dienstes (IKD), finden Sie auf der Homepage des → Kommunalen Integrationszentrums.